Hafenvertrag im Alleingang – und nun auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde

Komödie, Drama oder Trauerspiel?

 

Prolog

Am 19. November des vergangenen Jahres wurde der Gemeindevertretung die Gelegenheit gegeben, mit Herrn Dr. Weichbrodt, dem von der Landesregierung beauftragten Mitarbeiter für die Umsetzung des Projektes Inselhafen an der Seebrücke in einem Gespräch die weitere gemeinsame Vorgehensweise zu besprechen. Mit der Einladung erhielten wir auch eine Vereinbarung zwischen unserer Gemeinde und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, von welcher wir glaubten, dass sie als Diskussionsgrundlage für die ersten vertraglichen Regelungen gedacht sei. In der Gesprächsrunde erläuterte Dr. Weichbrodt sehr sachlich und informativ noch einmal den gesamten Projektumfang und legte die Sicht der Landesregierung zum weiteren Handeln dar. Mitglieder unserer Fraktion brachten dann mehrere Hinweise ein und stellten Fragen zum Ablauf des gesamten Vorhabens. Insbesondere ging es um die Bauzeit, die Vermeidung größerer Störungen am Strand und den Ausschluss der Bauarbeiten in der Saison. Zu letzterer Fragestellung gab es eine äußerst interessante Antwort, die schon jetzt ahnen lässt, wohin die Reise gehen kann: „Die Bauphase richtet sich nach Belangen des Naturschutzes.“ Ich glaube nicht, dass diese Aussage von Herrn Dr. Weichbrodt irgendeines Kommentars bedarf.

Im Vorfeld dieses Gespräches wurde sowohl vom Bürgermeister als auch durch die Leitung des Amtes dargelegt, dass auch zukünftig allein die Gemeinde für die Instandsetzung als auch für die Instandhaltung der Seebrücke verantwortlich ist – einschließlich der Kosten. Vor diesem Hintergrund wurde von uns die Notwendigkeit dargelegt, in die, so glaubten wir, zur Diskussion stehende Vereinbarung klare Regelungen zu Nutzungsgebühr einzufügen. Man kann sich unsere Überraschung vorstellen, als dann deutlich und unmissverständlich durch Herrn Roloff erklärt wurde, dass die vorliegende Vereinbarung überhaupt nicht zur Diskussion stünde und die Gemeindevertretung keinerlei Zuständigkeit habe, diese noch irgendwie zu verändern oder den Text zu beeinflussen. Unterstützung dieser Auffassung erhielt er durch die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist, welche erklärte, dass die Vereinbarung genau den Bedingungen des Bürgerentscheides entspricht und deshalb eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung nicht notwendig ist. Der Bürgermeister sei ganz allein berechtigt, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Daraufhin hat die Mehrheit der Gemeindevertreter entschieden, das Gespräch zu beenden – wir sahen keinerlei Sinn darin, allein der Verkündigung großer Entscheidungen zu lauschen.

1. Akt

Um der Gemeindevertretung zumindest die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu dieser Angelegenheit zu äußern, wurde von uns eine Beschlussvorlage über diese Vereinbarung für die Sitzung am 21. Januar eingebracht: „Die Gemeindevertretung beschließt, den Inhalt und die Unterzeichnung des vom Bürgermeister Roloff der Gemeindevertretung auf der Sitzung am 17. Dezember übergebenen Entwurfes einer Vereinbarung mit dem Land MV zu billigen.“ Vor der Abstimmung teilte uns die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist mit, dass bei einer Ablehnung dieser Beschlussvorlage auch die Unterschrift eines stellvertretenden Bürgermeisters Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung ist – ein Monat vorher wurde uns noch ausdrücklich erklärt, dass der Bürgermeister ganz allein unterschreiben darf. Der Beschlussvorschlag wurde bei 3 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt. Unmittelbar nach der Abstimmung wurde ich als 1. stellvertretender Bürgermeister aufgefordert, die vorbereitete und bereits vom Bürgermeister unterschriebene Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen – dies nur einige Sekunden nach der mehrheitlichen Entscheidung der Gemeindevertretung, diese Vereinbarung nicht zu billigen. Selbstverständlich lehnte ich eine solche Unterschrift ab, genauso wie anschließend Herr Lohmeyer als 2. stellvertretender Bürgermeister. Folge: Uns wurde angedroht, dass die untere Rechtsaufsichtsbehörde dann die von uns nicht geleisteten Unterschriften ersetzen werde.

2. Akt

Mit der Einladung zur Sitzung am 25. Februar wurde allen Gemeindevertreter das Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben, in dem diese die Einsetzung eines Beauftragten ankündigt, der in Ersatzvornahme für den stellvertretenden Bürgermeister (sprich: für die Gemeinde Prerow) diese Vereinbarung unterzeichnen wird. Daraufhin fragte ich beim Innenministerium der Landesregierung nach, ob diese Absicht des Landkreises nicht einen Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung ist. Mir wurde umgehend geantwortet und dargelegt, dass auch die Landesregierung den Sachverhalt genauso wie die untere Rechtsaufsichtsbehörde sieht: Ein stellvertretender Bürgermeister hat zu unterschreiben bzw. erfolgt dies durch den Landkreis. Nach einer ausführlichen Diskussion in der Fraktion haben sowohl Herr Lohmeyer als auch ich uns entschieden, die von uns verlangte Unterschrift nicht zu leisten. Unsere Gründe dafür haben wir schriftlich dargelegt und am 25.2. auf der Gemeindevertretersitzung vorgetragen und zu Protokoll gegeben. Diese Erklärung ist hier zu lesen – es ist uns sehr wichtig auch öffentlich deutlich zu machen, dass wir selbstverständlich das Ergebnis der Entscheidung der Bürger unserer Gemeinde zum Hafen akzeptieren auf der anderen Seite aber nicht mit dazu beitragen werden, dass dauerhaft und für Jahrzehnte Kosten durch Prerower zu bezahlen sind, die durch ein Landesprojekt verursacht werden.

3. Akt

Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis den „angedrohten“ Beauftragten ernennen und dieser eine zweite Unterschrift leisten wird. Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren und dann den 3. Akt fortsetzen.

Anmerkung aus aktuellem Anlaß:

Ob die reißerische Schlagzeile „Mehrheit mißbilligt Hafenprojekt“ allein mit Kenntnisarmut zu erklären ist oder ob auch Vorsatz darin steckt, sollte jeder Leser der Wahrheitspresse für sich entscheiden. In keinerlei Weise haben wir das Hafenprojekt mißbilligt; im Gegenteil, wir haben auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar erneut betont, daß wir das Ergebnis des Bürgerentscheides uneingeschränkt akzeptieren. Und dies ist hier nachzulesen.

 

 

Andreas Meller

Eröffnet – unser Blog für unsere Gemeinde

Liebe Prerower, liebe Leser,

Sie sind hier auf der Startseite unserer Informationen über den Darß und über Prerow. Wir haben lange gezögert, ob wir zusätzlich zur politischen Arbeit uns auch in die politische Auseinandersetzung „begeben“ sollen. Unmittelbar nach der Wahl 2014 gab es in Gesprächen mit der Fraktion „Prerows Zukunft“ die Anregung, dass im Interesse der Gemeinde Verlautbarungen an die Medien und über die Medien einzig und allein durch den Bürgermeister erfolgen sollten. Die oft (oder sogar meist) an der Wirklichkeit weit vorbeigehenden und sachfremden Kommentare der Wahrheitspresse haben uns dann doch dazu bewogen, einen eigenständigen Weg der Information zu suchen. Dies wird die Website www.der-darsser.de ab heute leisten.

Wir werden über unsere Arbeit in der Gemeindevertretung informieren und berichten, wir werden Hintergründe und Zusammenhänge erläutern und auch so manche Zusatzinformationen vermitteln, damit unsere Arbeit und unsere Entscheidungen verständlich und nachvollziehbar werden. Vieles, was wir in den letzten Monaten und Jahren im Gewerbeverein und in unserer Fraktion lange diskutiert und auch sehr sorgfältig vorbereitet haben, ist durch unsere Schwächen, dies den Einwohnern und interessierten Gästen sachlich und nachvollziehbar zu vermitteln, so manches Mal auf Verständnislosigkeit gestoßen. Dafür möchten wir uns entschuldigen; so manches werden wir nachholen und zukünftig zeitnah und in direktem Zusammenhang mit den Themen informieren.

Ein solcher „Blog“ wie unsere Website bietet in vielerlei Hinsicht interessante Möglichkeiten, stets aktuell über neue Beiträge informiert zu werden und auch die eigene Meinung zu unseren Beiträgen zu veröffentlichen. Hier können Sie sich anmelden, damit Sie per Mail bei Erscheinen neuer Beiträge sofort informiert werden. Mit der – in den nächsten Tagen frei geschalteten – Kommentarfunktion wird es Ihnen möglich sein, zu jedem Beitrag (oder auch zu anderen Kommentaren) Ihre Ansicht zu äußern.

Zur Kommentarfunktion möchten wir einige Anmerkungen machen. Alle Beiträge, die auf dieser Seite veröffentlicht werden, sind von den Verfassern namentlich gezeichnet. Einzige Ausnahme sind Beiträge, die im Namen der gesamten Fraktion erscheinen. Wir möchten uns nicht in der Anonymität verstecken. Weiterhin müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich im Internet in den letzten Jahren Unsachlichkeit bis zum Hass und zur Beschimpfung immer mehr ausgebreitet haben. Dies führte dazu, dass (insbesondere in der Diskussion um Asylanten) die Kommentarfunktion zu besonders kontroversen Themen oft schon kurze Zeit nach Veröffentlichung der Meldung beendet werden musste. Beides, ein (feiges) Verstecken in der Anonymität und auch pöbelhafte Äußerungen, möchten und werden wir verhindern. Aus diesem Grunde haben wir für die individuelle Freischaltung der Kommentarfunktionen eine „besondere“ Anmeldefunktion vorgesehen: Jeder, der Kommentare veröffentlichen möchte, kann sich dazu unter einem frei gewählten Namen anmelden. Generell wird auch nur dieser „Anonymus“ bei den Kommentaren veröffentlicht. Um aber extreme Äußerungen und Beschimpfungen zu verhindern und die uns auch gesetzlich obliegende Kommentarkontrolle nicht zu kompliziert zu gestalten, ist eine Nutzung der Kommentarfunktion nur mit einem von uns per Post an die tatsächliche Anschrift des Interessenten versendeten Passworts möglich. Der Klarname des Verfassers wird niemals veröffentlicht und ist auch nur den für diese Website direkt Verantwortlichen bekannt.

In der Hoffnung, dass unsere Beiträge und Artikel Ihnen Informationen über unsere Gemeinde und über so manche Hintergründe kommunaler Politik vermitteln können, möchten wir diese Website gestalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis über unsere neue Seite informieren könnten.

 

Roman Grzonka Michael Jahncke Andreas Meller
Fraktionsvorsitzender „Handwerker“ Vorsitzender Gewerbeverein Darß Fraktionsvorsitzender Gewerbeverein

 

Kurbetrieb Prerow – oder Kurbetrieb Born?

Ich möchte an dieser Stelle versuchen, einen kurzen Überblick zur Situation unseres Kurbetriebes zu geben. Mir sind die Schwierigkeiten bewusst, dies sowohl verständlich als auch nicht zu umfangreich zu tun. Ich bitte den Leser deswegen deshalb schon hier um Verständnis, dass der eine oder der andere Sachverhalt nur bruchstückhaft wiedergegeben werden kann. In den nächsten Wochen wird es eine lose Folge von mehreren Beiträgen auf dieser Website geben, in denen bestimmte Zusammenhänge und Details besser und detaillierter erläutert werden. Es ist aber sicherlich notwendig, diese Einschränkungen des folgenden Textes gleich zu Anfang darzulegen.

Auf der Betriebsausschusssitzung am 24. Februar 2015 wurde durch Dienstanweisung  des Bürgermeisters René Roloff die Betriebsführung des Kurbetriebes an das Amt Darß-Fischland übergeben. Damit wurden dem erst seit einem halben Jahr tätigen Kurdirektor alle Befugnisse entzogen, eine eigenverantwortliche ordnungsgemäße Arbeit zu leisten.

Als Begründung dieser Maßnahme wurden u. a. durch den Landesrechnungshof festgestellte Mängel der Jahresabschlüsse 2011 – 2013 herangezogen. In diesem Zeitraum gab es im Kurbetrieb bekanntlich mehrfach einen Wechsel bei der Besetzung der Stelle des Kurdirektors, so dass die Leitung des Kurbetriebes gemeinsam durch das Amt und den ehrenamtlichen Bürgermeister erfolgte. Unter Ausnutzung eines bisher von keiner Gemeinde des Amtes (und nach meiner Kenntnis auch von keiner anderen Gemeinde im gesamten Land M-V) berücksichtigten  Paragraphen der Eigenbetriebsverordnung hat der Bürgermeister Prerows gemeinsam mit dem Amtsvorsteher Gerd Scharmberg dem Kurdirektor jede Möglichkeit genommen, konstruktiv und eigenständig die Interessen Prerows zu vertreten – denn er ist seit dem letzten Jahr dem Bürgermeister der Gemeinde Born unterstellt…..

Grundsätzlich muss einmal etwas klargestellt werden, was bislang weder vom Amt noch von der Presse erwähnt wurde: Die vom Landesrechnungshof M-V beauftragten vereidigten Wirtschaftsprüfer haben auf der Grundlage der Vorschriften und Richtlinien des Landesrechnungshofes dem Kurbetrieb der Gemeinde Prerow für die Jahre 2011-2014 den allgemein üblichen „Bestätigungsvermerk“ (der Vermerk 2011 ist hier zu lesen) für die ordnungsgemäße Geschäftsführung erteilt. Dabei wurde die gleiche Formulierung gewählt, die allgemein und generell für geprüfte kommunale Unternehmen verwendet wird. In den Prüfberichten wurde konkret und seriös auf die tatsächlich vorhandenen Probleme und Unzulänglichkeiten der Geschäftsführung hingewiesen; in keinerlei Weise wurde ein geschöntes Bild gezeichnet. Und, auch wenn ich mich wiederhole, am Ende stand die klare und eindeutige Gesamteinschätzung, dass die Jahresabschlüsse den allgemeinen und auch den kommunalrechtlichen Vorschriften entsprechen! Diese Bestätigungsvermerke „gefielen“ dem Landesrechnungshof nicht, so dass er die Jahresabschlüsse aus den Jahren 2011-2013 mit eigenem Feststellungsvermerk versehen hat. Dieser „eigene“ Feststellungsvermerk wurde getätigt, ohne dass der Landesrechnungshof selbst eine weitergehende Prüfung der Unterlagen durchgeführt hat. Hinsichtlich der Aufgaben des Landesrechnungshofes muss angemerkt werden, dass er keine der klassischen Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) besitzt. Daher sind die Feststellungen (Ergebnisse der Prüfungen) des Landesrechnungshofes in keinerlei Weise als verbindliches oder gar richterliches Urteil mit Rechtskraftwirkung anzusehen. Er ist weder Weisungen unterworfen, noch kann er selbst Weisungen oder Sanktionen gegenüber geprüften Stellen aussprechen. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen, dem neuen Kurdirektor mit Hinweis auf die festgestellten Mängel in den Abschlüssen seiner Vorgänger die Aufgabe zu stellen, bestehende Mängel der zurückliegenden Jahre aufzuarbeiten und die zukünftige Geschäftsführung gesetzeskonform und ordnungsgemäß durchzuführen. Zumal der Betriebsleiter in der damals neunmonatigen Tätigkeit seine Leistungsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt hat.

Allerdings wurde bereits im Vorfeld durch Herrn Bürgermeister Roloff gegenüber der Presse geäußert, dieser Kurdirektor müsse weg, obwohl er sich in seiner erst kurzen Zeit währenden Tätigkeit nichts zu Schulden kommen ließ.

Die immer wieder bemühten schwerwiegenden Verfehlungen, die eine Entlastung der Jahresabschlüsse angeblich nicht zulässig machen sollen sind (Schreiben des Landesrechnungshofes vom 09.12.2104)

  1. es wurde keine körperliche Aufnahme der Bestände (Inventur) zum 31.12. 2011 durchgeführt
  2. es wurde keine Rückstellung für die Lagerung alter Akten gebildet (ca. 500,00 Euro)
  3. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 erfolgte nicht in der vorgesehenen Frist (wie im restlichen Mecklenburg/Vorpommern wegen Umstellung der Buchführung in allen Ämtern auf Doppik ebenfalls nicht; im Bereich des Amtes Darß-Fischland sind bis heute die Jahresabschlüsse 2012 teilweise noch nicht fertiggestellt!)
  4. eine Freigabeerklärung autorisierter Datenverarbeitungsprogramme liegt bisher nicht vor (gleiches galt für das Amt Darß-Fischland noch bis zum 14.10.2015). Diese Erklärung ist eine durch den Bürgermeister zu unterschreibende rein formal notwendige Erklärung, dass allgemein anerkannte und deutschlandweit für die Finanzbuchhaltung und für den Tourismus genutzte Software in unserem Kurbetrieb genutzt werden darf.
  5. Keine gesonderte Angabe des Gehaltes für den Kurdirektor im Anhang des Jahresabschlusses
  6. Bei der Angabe der Daten für die Mitglieder des Betriebsausschusses fehlt die Nennung des Berufes
  7. Ob Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen das Gesetz vorliegen, könne an Hand der Aktenlage nicht abschließend beurteilt werden.
  8. Nach dem vorliegenden Bericht gibt es Anhaltspunkte gegen die richtige Handhabung der Vergabeordnung. Feststellungen sind im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen an die Sicherheitsagentur Plotka ZDF GbR (aus der Amtszeit des Bürgermeisters Herrn Schumann bestehende Verträge wurden ohne Ausschreibung verlängert, da weder die in dieser Zeit tätigen Kurdirektoren noch das Amt sich in der Lage sahen, diese Ausschreibung vorzubereiten) und bei der Vergabe von Bauleistungen an die Prerower Bau- und Service GmbH getroffen worden. Die Auftragsvolumen lagen regelmäßig über 500,00 Euro. (Dieser Punkt ist unstrittig, wobei dem Kurbetrieb nachweislich kein materieller Schaden entstanden ist, sondern die Leistungen schnell und fachlich kompetent ausgeführt wurden.)

Die Feststellungen (außer Punkt 8) wurden alle vom Steuerberater des Kur- und Tourismusbetriebes fristgemäß am 22.01.2015 richtig gestellt. Die Vorbereitung der angesprochenen Ausschreibung für die kommunalen Dienstleistungen (Bewirtschaftung der Toiletten, Pflege der Grünanlagen, Betreuung der Veranstaltungen und der Parkplätze) erfolgte dann Ende 2013 durch einen zeitlich begrenzt eingestellten Mitarbeiter, dessen Einstellung trotz der Gegenstimme des jetzigen Bürgermeisters Rene Roloff erfolgte.

Die Entlastung der jeweils verantwortlichen Betriebsleitung beinhaltet die formal notwendige Entscheidung der Gemeindevertretung auf der Grundlage des Prüfberichtes durch den (vom Landesrechnungshof beauftragten!) Wirtschaftsprüfer.  Eine solche Entlastung bedeutet natürlich keinesfalls die Bestätigung, dass alle Arbeit des jeweiligen Wirtschaftsjahres vollständig fehlerfrei war und ebenso wenig macht sie das Abarbeiten der festgestellten Mängel entbehrlich. Und genau aus diesen Gründen ist die Gemeindevertretung mehrheitlich dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefolgt und hat die Entlastung für die Jahre 2011-2013 beschlossen.

Zumal im inzwischen vergangenen Zeitraum von mehr als einem Jahr  weder Verwaltung noch Rechtsaufsichtsbehörde  Schritte eingeleitet haben, die gegen eventuelle  schadensverursachende Verstöße angezeigt gewesen wären. Die Verhinderung der Entlastung der ehemaligen Betriebsleiter für die betreffenden Jahresabschlüsse diente und dient nur einem Zweck: die Person von Herrn Meller als verantwortlichem Bürgermeister herabzuwürdigen und zu kriminalisieren. Wer sollte darin nicht die Bestrebung nach einer Veränderung der durch die Wahl erfolgten Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Gemeinde erkennen?

Die Auswirkungen der Dienstanweisung des Bürgermeisters Herrn Roloff, die Geschäftsführung des Kur- und Tourismusbetriebes Prerow an das Amt zu übertragen, sind erheblich. Der Kurdirektor hat nicht weniger Arbeit, da er alle Vorgänge für das Amt vorzubereiten hat, das dann mit erheblicher zeitlicher Verzögerung Aufträge erteilt und Geschäftsvorgänge abarbeiten lässt.  Eigene Entscheidungen hat er nicht zu treffen. Dem Betriebsausschuss wurde der Status eines  beschließenden Organs entzogen, ohne Änderung der gültigen, rechtskonformen Satzung. Dies geschah einzig auf Aussage der LVB Frau Kleist. Durch die Übertragung des Kurbetriebes an das Amt sollte somit auch der Betriebsausschuss, ordentlich von der Gemeindevertretung gewählt und mit einer von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises geprüften und genehmigten Betriebssatzung ausgestattet, „ausgeschaltet“ und die strategische Ausrichtung und Beratung der Betriebsleitung verhindert werden.  Später wurde er mal als beschließender Ausschuss bezeichnet, dann wieder als Ausschuss ohne Befugnisse, da er keine Beschlüsse zu fassen hätte.  Dann gab es als Krönung der undurchsichtigen Situation im September 2015 einen Widerspruch zum Beschluss des Betriebsausschusses. Heute ist er wieder beschließender Ausschuss. Bereits auf der Sitzung des Betriebsausschusses am 24. Februar 2015 wurde lt. Tagesordnung die Einstellung eines kaufmännischen Mitarbeiters im Kurbetrieb vorgeschlagen.  Durch die Dienstanweisung und die Widersprüche des Bürgermeisters sowie die taktischen Verzögerungen durch das Amt erfolgte die Einstellung letztlich erst im November 2015.

Am 26.01.2016 fand das Vorgespräch zum Jahresabschluss des Kurbetriebes  2014  statt. Auf Nachfrage teilte der Wirtschaftsprüfer mit, dass er einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen wird (Gleiches traf auf die Abschlüsse der Jahre 2011-2013 zu). Gleichzeitig verwies er auf die im Prüfungszeitraum (2015) festgestellte positive Endwicklung. Es sei hier angemerkt, dass diese Entwicklung nur auf die Arbeit der Mitarbeiter des Kurbetriebes und des berufenen Betriebsleiters zurückzuführen ist. Da turnusgemäß alle fünf Jahre ein anderes Wirtschaftsprüfungsunternehmen vom Landesrechnungshof mit der Prüfung beauftragt wird, wurde die Prüfung des Jahresabschluss 2014 durch ein anderes Unternehmen vorgenommen, das die Maßstäbe einer Erstprüfung angelegt hat.

Am 26.01.16 Tag fand eine Amtsausschusssitzung statt, auf der  über die Einstellung eines 2. Controllers entschieden wurde.  Die Bezahlung dieses Mitarbeiters soll vom Kurbetrieb Prerow mit 50 % übernommen werden. So die Aussage des Bürgermeisters Herrn Roloff auf der letzten Amtsausschusssitzung.  Es liegt weder ein Gemeindevertreterbeschluss dafür vor, noch sind  im Wirtschaftsplan des Kurbetriebes für  2016  dafür eine Stelle bzw. Kosten vorgesehen.

Personelle Situation im  Kurbetrieb (außer Museum) heute:

  1. 1 Kurdirektor (seit 01.Juni 2014)
  2. 1 Technischer Leiter (seit 01. Dezember 2014)
  3. 1 Buchhalter
  4. 1 Kaufmännischer Mitarbeiter (seit 15.11.15)
  5. 4 Mitarbeiter in der Tourist Information und Meldescheine
  6. 1 Mitarbeiter für Marketingmanagement beschlossen für 2016
  7. 1,5 technische Mitarbeiter beschlossen für 2016
  8. Mitarbeiter im Amt für unseren Kurbetrieb???

 

Wenn sich der Amtsvorsteher lt. Artikel in der OZ darüber beklagt, das Amt könne seine Aufgaben nicht erfüllen, weil u.a. die Übernahme der Betriebsleitung des Prerower Kurbetriebes als Maßgabe des Landesrechnungshofes die Mitarbeiter im Amt überfordert, muss man sich fragen, wer da etwas nicht verstehen will oder kann. Herr Scharmberg oder Herr Timo Richter oder beide? Es bestand zu keiner Zeit die Notwendigkeit, die Betriebsleitung auf das Amt zu übertragen und der Landesrechnungshof hat, wie schon erwähnt, gar keine Kompetenzen solche „Maßgaben“ anzuordnen.

Wir werden Sie gern über auftretende Fragen, Probleme sowie tagespolitische Entscheidungen innerhalb des Kur- und Tourismusbetriebes Prerow weiter informieren.

 

Michael Jahncke

Gemeindevertreter des Gewerbevereins und Mitglied im Betriebsausschuss

Ein Hafen vor der Seebrücke Prerow – entscheidender Impuls für die touristische Entwicklung ohne Kosten für die Gemeinde?

Vorweg möchte ich die Tatsache stellen, dass die Entscheidung der Bürger im April vergangenen Jahres für einen Inselhafen an der Spitze der Seebrücke für alle verbindlich ist. Auch wenn natürlich der eine oder der andere Gemeindevertreter nach wie vor dazu eine andere Meinung hat: Zur Demokratie gehört, dass Mehrheitsentscheidungen akzeptiert werden.

Im Werben um die Zustimmung der Bürger für ein „Ja“ wurde allerdings durch den Bürgermeister und seine Wählergruppe immer wieder betont, dass keinerlei Kosten für die Gemeinde entstehen und der durch den Hafen zu erwartende Aufschwung für  den Tourismus zusätzlich mit Fördergeldern für die infrastrukturelle Anbindung maßgeblich verstärkt wird. Dies hat sicherlich mit-entscheidend zum Ergebnis beigetragen. Wie sieht nun die Wirklichkeit aus?

In der November-Sitzung der Gemeindevertretung wurde uns eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land MV vorgelegt, in dem klare Regelungen und Verpflichtungen für die Gemeinde enthalten sind. In der Diskussion über diese Vereinbarung wurden aus den Fraktionen des Gewerbevereins und der Handwerker Fragen gestellt. Unter anderem zur Regelung der Nutzungsentschädigung für die Seebrücke und auch zum Bauablauf und den Beeinträchtigungen für Strand und Tourismus. In den letzten Punkten wurden wir auf „später“ vertröstet. Zur Nutzungsentschädigung kam die klare Ansage: Gar keine! Zur Erinnerung: Im Vorfeld der Diskussionen zu den Standorten Prerow oder Zingst war beispielsweise aus unserer Nachbargemeinde die klare Aussage zu hören, dass man dem Land die Seebrücke nur für einen Millionenbetrag zur Verfügung stellen würde! Herr Bürgermeister Roloff kommentierte die Ablehnung jeglicher Nutzungsentschädigung für Prerow mit dem Hinweis, dass Prerow ja durch die Zustimmung zur Bereitstellung der Seebrücke Förderungen in ungeahntem Ausmaß erhalten werde. Vielleicht hat er dabei vergessen, dass in Aussicht gestellte Fördermittel fast immer in die Schublade „Hoffen und harren“ fallen.

In diesem Zusammenhang sei aus einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Nutzungsvereinbarung der Seebrücke zitiert: „Dass weitergehende Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung des Nothafens stehen sondern entweder ohnehin oder im Interesse der Gemeinde anfallen könnten, von der Gemeinde zu tragen sind, erscheint selbstverständlich“

Die Diskussion über die zu schließende Vereinbarung endete abrupt, als uns vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, dass er ohne jeglichen Beschluss und ohne Zustimmung der Gemeindevertretung diesen Vertrag unterschreiben werde (was er zwischenzeitlich auch getan hat), da ihm die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt habe, dass dies allein in seiner Zuständigkeit liegt! Daraufhin beendete die Gemeindevertretung durch Mehrheitsbeschluss diese Diskussion, die in Wirklichkeit lediglich eine wohlwollende Information über die Allein-Entscheidung von Herrn Roloff war. In keinerlei Weise war es uns möglich, auch nur ganz allgemein den zwingend erforderlichen Regelungsbedarf für die wichtigen Belange Bauzeit und Ablauf, Mitbestimmung der Gemeinde bezüglich der Zufahrtsregelung und allgemeinen Betrieb des Hafens, Verbindlichkeit für die Liegeplätze Fahrgastschiff und Fischerei oder auch eine Verantwortlichkeit des Landes für alle eventuell folgenden Negativ-Auswirkungen auf Strand und Tourismus zu berücksichtigen. Wenn so der Beginn einer Zusammenarbeit aussieht, dann darf sich jeder lebhaft ausmalen, wie es später weiter gehen könnte….

Meiner Einschätzung nach ist es unbedingt erforderlich, vor Planungs- und Baubeginn möglichst alle Beeinträchtigungen und Belästigungen für unsere Gäste und unseren Strand (wie z.B. LKW-Verkehr zur und auf der Seebrücke, erheblicher Lärm durch  Steinschüttungen für Molen, Wasserverschmutzungen u.a.) zu erfassen und schon jetzt und heute auf den entsprechenden Regelungsbedarf im Nutzungsvertrag der Seebrücke hinzuweisen. Das Motto „das machen wir dann später“ ist keine Lösung von Problemen, sondern Vorprogrammierung erheblicher Streitereien. Und voraussichtlich mit einem Ausgang, der zu Lasten unserer Gemeinde gehen wird.

Weiterhin stand die geplante gravierende Erhöhung der Fremdenverkehrsabgabe in direktem Zusammenhang mit kommunalen Kosten für den Ersatzhafen. Verständlicherweise sind Bearbeitung und Entscheidungen über Fördermittelanträge für einen um den Liegeplatz für das Fahrgastschiff erweiterten Hafen nur nach sachlicher Vorbereitung möglich. Dazu gehört auch eine Machbarkeitsstudie, ob der Betrieb eines solchen Fahrgastschiffes finanziell überhaupt möglich ist. Sehr deutlich wurde durch die Landesregierung dargelegt  – wenn auch öffentlich niemals so deutlich herausgestellt –, das ein Liegeplatz für ein Fahrgastschiff selbstverständlich (wenn auch mit Fördermittelanteil) durch die Gemeinde Prerow bezahlt werden muss! Und die oben angeführte Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich der touristisch bedingten Kosten unterstreicht dies noch einmal. Den Gemeindevertretern wurde vom Bürgermeister und vom Amt mitgeteilt, dass die (möglicherweise ebenfalls förderfähige) Machbarkeitsstudie 75.000 € kosten wird. Ohne jegliche Belege für diese Kostenschätzung, ohne irgendwelche Angebote ausgewiesener Planungsbüros. Einfach so einmal 75.000 €, zu zahlen durch die Bürger und Vermieter und Gewerbetreibenden unseres Ortes in Form der Fremdenverkehrsabgabe. Und damit der Geldregen auch für das nächste Jahr gleich in vollen Flüssen erfolgen kann, wurden für 2017 ebenfalls 75.000 € für Studien mit unbekanntem Thema und unbekanntem Ziel eingeplant. Wiederum zu zahlen durch die Fremdenverkehrsabgabe, welche bekanntlich von 8 Euro auf 20 Euro erhöht werden sollte! Als die Mehrheit der Gemeindevertretung diese Selbstbedienung ablehnte, wurde das Ende der touristischen Entwicklung in Prerow herbei geschrieben! Meinungsfreiheit, wenn auch auf der Grundlage von Kenntnisfreiheit.

 

Ralf Lohmeyer