Ich möchte an dieser Stelle versuchen, einen kurzen Überblick zur Situation unseres Kurbetriebes zu geben. Mir sind die Schwierigkeiten bewusst, dies sowohl verständlich als auch nicht zu umfangreich zu tun. Ich bitte den Leser deswegen deshalb schon hier um Verständnis, dass der eine oder der andere Sachverhalt nur bruchstückhaft wiedergegeben werden kann. In den nächsten Wochen wird es eine lose Folge von mehreren Beiträgen auf dieser Website geben, in denen bestimmte Zusammenhänge und Details besser und detaillierter erläutert werden. Es ist aber sicherlich notwendig, diese Einschränkungen des folgenden Textes gleich zu Anfang darzulegen.
Auf der Betriebsausschusssitzung am 24. Februar 2015 wurde durch Dienstanweisung des Bürgermeisters René Roloff die Betriebsführung des Kurbetriebes an das Amt Darß-Fischland übergeben. Damit wurden dem erst seit einem halben Jahr tätigen Kurdirektor alle Befugnisse entzogen, eine eigenverantwortliche ordnungsgemäße Arbeit zu leisten.
Als Begründung dieser Maßnahme wurden u. a. durch den Landesrechnungshof festgestellte Mängel der Jahresabschlüsse 2011 – 2013 herangezogen. In diesem Zeitraum gab es im Kurbetrieb bekanntlich mehrfach einen Wechsel bei der Besetzung der Stelle des Kurdirektors, so dass die Leitung des Kurbetriebes gemeinsam durch das Amt und den ehrenamtlichen Bürgermeister erfolgte. Unter Ausnutzung eines bisher von keiner Gemeinde des Amtes (und nach meiner Kenntnis auch von keiner anderen Gemeinde im gesamten Land M-V) berücksichtigten Paragraphen der Eigenbetriebsverordnung hat der Bürgermeister Prerows gemeinsam mit dem Amtsvorsteher Gerd Scharmberg dem Kurdirektor jede Möglichkeit genommen, konstruktiv und eigenständig die Interessen Prerows zu vertreten – denn er ist seit dem letzten Jahr dem Bürgermeister der Gemeinde Born unterstellt…..
Grundsätzlich muss einmal etwas klargestellt werden, was bislang weder vom Amt noch von der Presse erwähnt wurde: Die vom Landesrechnungshof M-V beauftragten vereidigten Wirtschaftsprüfer haben auf der Grundlage der Vorschriften und Richtlinien des Landesrechnungshofes dem Kurbetrieb der Gemeinde Prerow für die Jahre 2011-2014 den allgemein üblichen „Bestätigungsvermerk“ (der Vermerk 2011 ist hier zu lesen) für die ordnungsgemäße Geschäftsführung erteilt. Dabei wurde die gleiche Formulierung gewählt, die allgemein und generell für geprüfte kommunale Unternehmen verwendet wird. In den Prüfberichten wurde konkret und seriös auf die tatsächlich vorhandenen Probleme und Unzulänglichkeiten der Geschäftsführung hingewiesen; in keinerlei Weise wurde ein geschöntes Bild gezeichnet. Und, auch wenn ich mich wiederhole, am Ende stand die klare und eindeutige Gesamteinschätzung, dass die Jahresabschlüsse den allgemeinen und auch den kommunalrechtlichen Vorschriften entsprechen! Diese Bestätigungsvermerke „gefielen“ dem Landesrechnungshof nicht, so dass er die Jahresabschlüsse aus den Jahren 2011-2013 mit eigenem Feststellungsvermerk versehen hat. Dieser „eigene“ Feststellungsvermerk wurde getätigt, ohne dass der Landesrechnungshof selbst eine weitergehende Prüfung der Unterlagen durchgeführt hat. Hinsichtlich der Aufgaben des Landesrechnungshofes muss angemerkt werden, dass er keine der klassischen Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) besitzt. Daher sind die Feststellungen (Ergebnisse der Prüfungen) des Landesrechnungshofes in keinerlei Weise als verbindliches oder gar richterliches Urteil mit Rechtskraftwirkung anzusehen. Er ist weder Weisungen unterworfen, noch kann er selbst Weisungen oder Sanktionen gegenüber geprüften Stellen aussprechen. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen, dem neuen Kurdirektor mit Hinweis auf die festgestellten Mängel in den Abschlüssen seiner Vorgänger die Aufgabe zu stellen, bestehende Mängel der zurückliegenden Jahre aufzuarbeiten und die zukünftige Geschäftsführung gesetzeskonform und ordnungsgemäß durchzuführen. Zumal der Betriebsleiter in der damals neunmonatigen Tätigkeit seine Leistungsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt hat.
Allerdings wurde bereits im Vorfeld durch Herrn Bürgermeister Roloff gegenüber der Presse geäußert, dieser Kurdirektor müsse weg, obwohl er sich in seiner erst kurzen Zeit währenden Tätigkeit nichts zu Schulden kommen ließ.
Die immer wieder bemühten schwerwiegenden Verfehlungen, die eine Entlastung der Jahresabschlüsse angeblich nicht zulässig machen sollen sind (Schreiben des Landesrechnungshofes vom 09.12.2104)
- es wurde keine körperliche Aufnahme der Bestände (Inventur) zum 31.12. 2011 durchgeführt
- es wurde keine Rückstellung für die Lagerung alter Akten gebildet (ca. 500,00 Euro)
- Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 erfolgte nicht in der vorgesehenen Frist (wie im restlichen Mecklenburg/Vorpommern wegen Umstellung der Buchführung in allen Ämtern auf Doppik ebenfalls nicht; im Bereich des Amtes Darß-Fischland sind bis heute die Jahresabschlüsse 2012 teilweise noch nicht fertiggestellt!)
- eine Freigabeerklärung autorisierter Datenverarbeitungsprogramme liegt bisher nicht vor (gleiches galt für das Amt Darß-Fischland noch bis zum 14.10.2015). Diese Erklärung ist eine durch den Bürgermeister zu unterschreibende rein formal notwendige Erklärung, dass allgemein anerkannte und deutschlandweit für die Finanzbuchhaltung und für den Tourismus genutzte Software in unserem Kurbetrieb genutzt werden darf.
- Keine gesonderte Angabe des Gehaltes für den Kurdirektor im Anhang des Jahresabschlusses
- Bei der Angabe der Daten für die Mitglieder des Betriebsausschusses fehlt die Nennung des Berufes
- Ob Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen das Gesetz vorliegen, könne an Hand der Aktenlage nicht abschließend beurteilt werden.
- Nach dem vorliegenden Bericht gibt es Anhaltspunkte gegen die richtige Handhabung der Vergabeordnung. Feststellungen sind im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen an die Sicherheitsagentur Plotka ZDF GbR (aus der Amtszeit des Bürgermeisters Herrn Schumann bestehende Verträge wurden ohne Ausschreibung verlängert, da weder die in dieser Zeit tätigen Kurdirektoren noch das Amt sich in der Lage sahen, diese Ausschreibung vorzubereiten) und bei der Vergabe von Bauleistungen an die Prerower Bau- und Service GmbH getroffen worden. Die Auftragsvolumen lagen regelmäßig über 500,00 Euro. (Dieser Punkt ist unstrittig, wobei dem Kurbetrieb nachweislich kein materieller Schaden entstanden ist, sondern die Leistungen schnell und fachlich kompetent ausgeführt wurden.)
Die Feststellungen (außer Punkt 8) wurden alle vom Steuerberater des Kur- und Tourismusbetriebes fristgemäß am 22.01.2015 richtig gestellt. Die Vorbereitung der angesprochenen Ausschreibung für die kommunalen Dienstleistungen (Bewirtschaftung der Toiletten, Pflege der Grünanlagen, Betreuung der Veranstaltungen und der Parkplätze) erfolgte dann Ende 2013 durch einen zeitlich begrenzt eingestellten Mitarbeiter, dessen Einstellung trotz der Gegenstimme des jetzigen Bürgermeisters Rene Roloff erfolgte.
Die Entlastung der jeweils verantwortlichen Betriebsleitung beinhaltet die formal notwendige Entscheidung der Gemeindevertretung auf der Grundlage des Prüfberichtes durch den (vom Landesrechnungshof beauftragten!) Wirtschaftsprüfer. Eine solche Entlastung bedeutet natürlich keinesfalls die Bestätigung, dass alle Arbeit des jeweiligen Wirtschaftsjahres vollständig fehlerfrei war und ebenso wenig macht sie das Abarbeiten der festgestellten Mängel entbehrlich. Und genau aus diesen Gründen ist die Gemeindevertretung mehrheitlich dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefolgt und hat die Entlastung für die Jahre 2011-2013 beschlossen.
Zumal im inzwischen vergangenen Zeitraum von mehr als einem Jahr weder Verwaltung noch Rechtsaufsichtsbehörde Schritte eingeleitet haben, die gegen eventuelle schadensverursachende Verstöße angezeigt gewesen wären. Die Verhinderung der Entlastung der ehemaligen Betriebsleiter für die betreffenden Jahresabschlüsse diente und dient nur einem Zweck: die Person von Herrn Meller als verantwortlichem Bürgermeister herabzuwürdigen und zu kriminalisieren. Wer sollte darin nicht die Bestrebung nach einer Veränderung der durch die Wahl erfolgten Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Gemeinde erkennen?
Die Auswirkungen der Dienstanweisung des Bürgermeisters Herrn Roloff, die Geschäftsführung des Kur- und Tourismusbetriebes Prerow an das Amt zu übertragen, sind erheblich. Der Kurdirektor hat nicht weniger Arbeit, da er alle Vorgänge für das Amt vorzubereiten hat, das dann mit erheblicher zeitlicher Verzögerung Aufträge erteilt und Geschäftsvorgänge abarbeiten lässt. Eigene Entscheidungen hat er nicht zu treffen. Dem Betriebsausschuss wurde der Status eines beschließenden Organs entzogen, ohne Änderung der gültigen, rechtskonformen Satzung. Dies geschah einzig auf Aussage der LVB Frau Kleist. Durch die Übertragung des Kurbetriebes an das Amt sollte somit auch der Betriebsausschuss, ordentlich von der Gemeindevertretung gewählt und mit einer von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises geprüften und genehmigten Betriebssatzung ausgestattet, „ausgeschaltet“ und die strategische Ausrichtung und Beratung der Betriebsleitung verhindert werden. Später wurde er mal als beschließender Ausschuss bezeichnet, dann wieder als Ausschuss ohne Befugnisse, da er keine Beschlüsse zu fassen hätte. Dann gab es als Krönung der undurchsichtigen Situation im September 2015 einen Widerspruch zum Beschluss des Betriebsausschusses. Heute ist er wieder beschließender Ausschuss. Bereits auf der Sitzung des Betriebsausschusses am 24. Februar 2015 wurde lt. Tagesordnung die Einstellung eines kaufmännischen Mitarbeiters im Kurbetrieb vorgeschlagen. Durch die Dienstanweisung und die Widersprüche des Bürgermeisters sowie die taktischen Verzögerungen durch das Amt erfolgte die Einstellung letztlich erst im November 2015.
Am 26.01.2016 fand das Vorgespräch zum Jahresabschluss des Kurbetriebes 2014 statt. Auf Nachfrage teilte der Wirtschaftsprüfer mit, dass er einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen wird (Gleiches traf auf die Abschlüsse der Jahre 2011-2013 zu). Gleichzeitig verwies er auf die im Prüfungszeitraum (2015) festgestellte positive Endwicklung. Es sei hier angemerkt, dass diese Entwicklung nur auf die Arbeit der Mitarbeiter des Kurbetriebes und des berufenen Betriebsleiters zurückzuführen ist. Da turnusgemäß alle fünf Jahre ein anderes Wirtschaftsprüfungsunternehmen vom Landesrechnungshof mit der Prüfung beauftragt wird, wurde die Prüfung des Jahresabschluss 2014 durch ein anderes Unternehmen vorgenommen, das die Maßstäbe einer Erstprüfung angelegt hat.
Am 26.01.16 Tag fand eine Amtsausschusssitzung statt, auf der über die Einstellung eines 2. Controllers entschieden wurde. Die Bezahlung dieses Mitarbeiters soll vom Kurbetrieb Prerow mit 50 % übernommen werden. So die Aussage des Bürgermeisters Herrn Roloff auf der letzten Amtsausschusssitzung. Es liegt weder ein Gemeindevertreterbeschluss dafür vor, noch sind im Wirtschaftsplan des Kurbetriebes für 2016 dafür eine Stelle bzw. Kosten vorgesehen.
Personelle Situation im Kurbetrieb (außer Museum) heute:
- 1 Kurdirektor (seit 01.Juni 2014)
- 1 Technischer Leiter (seit 01. Dezember 2014)
- 1 Buchhalter
- 1 Kaufmännischer Mitarbeiter (seit 15.11.15)
- 4 Mitarbeiter in der Tourist Information und Meldescheine
- 1 Mitarbeiter für Marketingmanagement beschlossen für 2016
- 1,5 technische Mitarbeiter beschlossen für 2016
- Mitarbeiter im Amt für unseren Kurbetrieb???
Wenn sich der Amtsvorsteher lt. Artikel in der OZ darüber beklagt, das Amt könne seine Aufgaben nicht erfüllen, weil u.a. die Übernahme der Betriebsleitung des Prerower Kurbetriebes als Maßgabe des Landesrechnungshofes die Mitarbeiter im Amt überfordert, muss man sich fragen, wer da etwas nicht verstehen will oder kann. Herr Scharmberg oder Herr Timo Richter oder beide? Es bestand zu keiner Zeit die Notwendigkeit, die Betriebsleitung auf das Amt zu übertragen und der Landesrechnungshof hat, wie schon erwähnt, gar keine Kompetenzen solche „Maßgaben“ anzuordnen.
Wir werden Sie gern über auftretende Fragen, Probleme sowie tagespolitische Entscheidungen innerhalb des Kur- und Tourismusbetriebes Prerow weiter informieren.
Michael Jahncke
Gemeindevertreter des Gewerbevereins und Mitglied im Betriebsausschuss
629 Gedanken zu „Kurbetrieb Prerow – oder Kurbetrieb Born?“