Komödie, Drama oder Trauerspiel?
Prolog
Am 19. November des vergangenen Jahres wurde der Gemeindevertretung die Gelegenheit gegeben, mit Herrn Dr. Weichbrodt, dem von der Landesregierung beauftragten Mitarbeiter für die Umsetzung des Projektes Inselhafen an der Seebrücke in einem Gespräch die weitere gemeinsame Vorgehensweise zu besprechen. Mit der Einladung erhielten wir auch eine Vereinbarung zwischen unserer Gemeinde und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, von welcher wir glaubten, dass sie als Diskussionsgrundlage für die ersten vertraglichen Regelungen gedacht sei. In der Gesprächsrunde erläuterte Dr. Weichbrodt sehr sachlich und informativ noch einmal den gesamten Projektumfang und legte die Sicht der Landesregierung zum weiteren Handeln dar. Mitglieder unserer Fraktion brachten dann mehrere Hinweise ein und stellten Fragen zum Ablauf des gesamten Vorhabens. Insbesondere ging es um die Bauzeit, die Vermeidung größerer Störungen am Strand und den Ausschluss der Bauarbeiten in der Saison. Zu letzterer Fragestellung gab es eine äußerst interessante Antwort, die schon jetzt ahnen lässt, wohin die Reise gehen kann: „Die Bauphase richtet sich nach Belangen des Naturschutzes.“ Ich glaube nicht, dass diese Aussage von Herrn Dr. Weichbrodt irgendeines Kommentars bedarf.
Im Vorfeld dieses Gespräches wurde sowohl vom Bürgermeister als auch durch die Leitung des Amtes dargelegt, dass auch zukünftig allein die Gemeinde für die Instandsetzung als auch für die Instandhaltung der Seebrücke verantwortlich ist – einschließlich der Kosten. Vor diesem Hintergrund wurde von uns die Notwendigkeit dargelegt, in die, so glaubten wir, zur Diskussion stehende Vereinbarung klare Regelungen zu Nutzungsgebühr einzufügen. Man kann sich unsere Überraschung vorstellen, als dann deutlich und unmissverständlich durch Herrn Roloff erklärt wurde, dass die vorliegende Vereinbarung überhaupt nicht zur Diskussion stünde und die Gemeindevertretung keinerlei Zuständigkeit habe, diese noch irgendwie zu verändern oder den Text zu beeinflussen. Unterstützung dieser Auffassung erhielt er durch die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist, welche erklärte, dass die Vereinbarung genau den Bedingungen des Bürgerentscheides entspricht und deshalb eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung nicht notwendig ist. Der Bürgermeister sei ganz allein berechtigt, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Daraufhin hat die Mehrheit der Gemeindevertreter entschieden, das Gespräch zu beenden – wir sahen keinerlei Sinn darin, allein der Verkündigung großer Entscheidungen zu lauschen.
1. Akt
Um der Gemeindevertretung zumindest die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu dieser Angelegenheit zu äußern, wurde von uns eine Beschlussvorlage über diese Vereinbarung für die Sitzung am 21. Januar eingebracht: „Die Gemeindevertretung beschließt, den Inhalt und die Unterzeichnung des vom Bürgermeister Roloff der Gemeindevertretung auf der Sitzung am 17. Dezember übergebenen Entwurfes einer Vereinbarung mit dem Land MV zu billigen.“ Vor der Abstimmung teilte uns die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist mit, dass bei einer Ablehnung dieser Beschlussvorlage auch die Unterschrift eines stellvertretenden Bürgermeisters Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung ist – ein Monat vorher wurde uns noch ausdrücklich erklärt, dass der Bürgermeister ganz allein unterschreiben darf. Der Beschlussvorschlag wurde bei 3 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt. Unmittelbar nach der Abstimmung wurde ich als 1. stellvertretender Bürgermeister aufgefordert, die vorbereitete und bereits vom Bürgermeister unterschriebene Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen – dies nur einige Sekunden nach der mehrheitlichen Entscheidung der Gemeindevertretung, diese Vereinbarung nicht zu billigen. Selbstverständlich lehnte ich eine solche Unterschrift ab, genauso wie anschließend Herr Lohmeyer als 2. stellvertretender Bürgermeister. Folge: Uns wurde angedroht, dass die untere Rechtsaufsichtsbehörde dann die von uns nicht geleisteten Unterschriften ersetzen werde.
2. Akt
Mit der Einladung zur Sitzung am 25. Februar wurde allen Gemeindevertreter das Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben, in dem diese die Einsetzung eines Beauftragten ankündigt, der in Ersatzvornahme für den stellvertretenden Bürgermeister (sprich: für die Gemeinde Prerow) diese Vereinbarung unterzeichnen wird. Daraufhin fragte ich beim Innenministerium der Landesregierung nach, ob diese Absicht des Landkreises nicht einen Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung ist. Mir wurde umgehend geantwortet und dargelegt, dass auch die Landesregierung den Sachverhalt genauso wie die untere Rechtsaufsichtsbehörde sieht: Ein stellvertretender Bürgermeister hat zu unterschreiben bzw. erfolgt dies durch den Landkreis. Nach einer ausführlichen Diskussion in der Fraktion haben sowohl Herr Lohmeyer als auch ich uns entschieden, die von uns verlangte Unterschrift nicht zu leisten. Unsere Gründe dafür haben wir schriftlich dargelegt und am 25.2. auf der Gemeindevertretersitzung vorgetragen und zu Protokoll gegeben. Diese Erklärung ist hier zu lesen – es ist uns sehr wichtig auch öffentlich deutlich zu machen, dass wir selbstverständlich das Ergebnis der Entscheidung der Bürger unserer Gemeinde zum Hafen akzeptieren auf der anderen Seite aber nicht mit dazu beitragen werden, dass dauerhaft und für Jahrzehnte Kosten durch Prerower zu bezahlen sind, die durch ein Landesprojekt verursacht werden.
3. Akt
Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis den „angedrohten“ Beauftragten ernennen und dieser eine zweite Unterschrift leisten wird. Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren und dann den 3. Akt fortsetzen.
Anmerkung aus aktuellem Anlaß:
Ob die reißerische Schlagzeile „Mehrheit mißbilligt Hafenprojekt“ allein mit Kenntnisarmut zu erklären ist oder ob auch Vorsatz darin steckt, sollte jeder Leser der Wahrheitspresse für sich entscheiden. In keinerlei Weise haben wir das Hafenprojekt mißbilligt; im Gegenteil, wir haben auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar erneut betont, daß wir das Ergebnis des Bürgerentscheides uneingeschränkt akzeptieren. Und dies ist hier nachzulesen.
Andreas Meller
745 Gedanken zu „Hafenvertrag im Alleingang – und nun auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde“