Wer tut Prerow nicht gut?

Der Bürgermeister René Roloff bot seinen Rücktritt an – zusammen mit seiner kompletten Fraktion. Wenn, ja wenn, die anderen Gemeindevertreter auch zurücktreten. Begründung: Die Mehrheit folgt nicht seinen Wünschen – also soll eine neue Kommunalwahl das (sein) Problem lösen.

 

Sitzungen der Prerower Gemeindevertretung sind manchmal uninteressant und manchmal auch sehr interessant. Am vergangenen Donnerstag war (wieder einmal) durch den Bürgermeister das Thema Haushalt auf die Tagesordnung gesetzt worden.

Worum geht es dabei überhaupt?

Der Versuch einer Erläuterung: Der von der Gemeindevertretung jedes Jahr zu beschließende Haushalt legt fest, wieviel Geld wofür ausgegeben wird. Dabei muss berücksichtigt werden, dass als erstes sowohl die Kreisumlage als auch die Amtsumlage (das Geld, welches jede Gemeinde für die Verwaltungen im Landkreis und im Amt zahlen muss) jeder Gemeinde ganz einfach „weggenommen“ wird. Was dann noch übrigbleibt, kann entsprechend den Notwendigkeiten durch die Gemeindevertretung „verteilt“ werden. Natürlich sind sowohl die Kreisverwaltung als auch das Amt per Gesetz verpflichtet, mit dem Geld der Gemeinden sparsam umzugehen und die Verwaltung so effizient wie möglich zu organisieren. Und genau das ist unsere Kritik am Amt in Born: Wir sind der Überzeugung, dass systematisch (auch) das Geld der Gemeinde Prerow verschwendet wird. In den letzten zwei Jahren wurden im Amt NEUN zusätzliche Mitarbeiter eingestellt – ein Drittel mehr als noch Anfang 2014 beschäftigt waren. Zusätzliche Aufgaben werden aber nicht erfüllt, weder gibt es eine Steigerung der Einwohner- noch der Gästezahlen. Warum dann ein solch aufgeblähter Verwaltungsapparat? Neu eingestellt wurden unter anderem zwei Controller, eine Haupt-Leiterin für den Bereich Hauptamt und Finanzen, mehrere Mitarbeiter im Bauamt und so weiter. Ein Vergleich mit unserer Nachbargemeinde Zingst ergibt, dass dort (bezogen auf die unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Zingst bzw. im Bereich Darß-Fischland) nach wie vor genau der Personalbestand vorliegt, den es bis Anfang 2014 auch im Amt Born gab. Und weder für uns als Gemeindevertreter noch für die Bürger ist auch nur ansatzweise erkennbar, dass die Arbeit des Amtes sich durch die vielen zusätzlichen Mitarbeiter in irgendeiner Art und Weise verbessert hat.

In Kenntnis dieser Sachlage und dieser Zusammenhänge hat die Mehrheit der Gemeindevertretung es bei der Beschlussfassung über den Haushalt 2016 abgelehnt, eine Kostensteigerung in Höhe von fast 100.000 € (im Vergleich zum Jahr 2015) einfach „abzunicken“ und hat einen Teil der Amtsumlage gestrichen. Diese Entscheidung der demokratischen Mehrheit wurde durch Herr Roloff mit seinem Widerspruch gestoppt – und damit hat er jegliche Arbeit für unsere Gemeinde verhindert. Ohne einen Haushalt darf keinerlei Geld für neue Vorhaben ausgegeben werden. Weder dürfen Schlaglöcher in den Straßen beseitigt werden noch dürfen Hecken und Bäume, die den Verkehr behindern, zurückgeschnitten werden. Von der Gemeindevertretung beschlossene Grundstücksankäufe (der Tote Strom und auch ein Gewerbegrundstück in allerbester Lage – welches eigentlich ein guter Freund unseres Bürgermeisters gern erworben hätte) können nicht erfolgen. Und über die dringend notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an der Schule, welche im beschlossenen Haushalt 2016 enthalten sind, brauchen wir nicht einmal nachzudenken.

Noch einmal, ganz deutlich: NICHT die Mehrheit der Gemeindevertretung, die einen den Interessen Prerows entsprechenden Haushalt beschlossen hat ist für diese Situation verantwortlich! Das Nicht-Inkrafttreten des Haushaltes ist allein im Widerspruch des Bürgermeisters Rene Roloff gegen die Entscheidung der Gemeindevertretung begründet! Besonders makaber ist seine Rückgratlosigkeit – er selbst wolle ja gar nicht widersprechen, aber die Rechtsaufsichtsbehörde und die Rechtslage hätten ihn dazu gezwungen. Gezwungen hätte ihn eine Rechtsaufsichtsbehörde, deren fachliche „Leistungsfähigkeit“ gerade erst vom Innenministerium bestätigt wurde: Nach der ersten Beschlussfassung der Gemeindevertretung hinsichtlich der gekürzten Amtsumlage und des darauf erfolgten Widerspruchs des Bürgermeisters (somit konnte der Haushalt der Gemeinde nicht in Kraft treten) lag schon wenige Tage danach ein Schreiben der Kommunalaufsicht vor (böse Zungen behaupten, dass dieses Schreiben „auf Bestellung“ gefertigt wurde), dass auch der Kurbetrieb keinerlei neue Ausgaben mehr tätigen darf. Schon am nächsten Tag kam die dreiseitige Dienstanweisung des Bürgermeisters Rene Roloff auf den Tisch des Kurdirektors, dass für den Tourismus in Prerow nichts mehr getan werden darf. Nachdem unsere Fraktionen dem Amt und dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt hatten, dass diese Ansicht des Landkreises falsch ist, wurde durch das Amt die Sachlage noch einmal geprüft. Und, siehe da, der vom Amt befragte Rechtsanwalt bestätigte unsere Ansicht. Und auch das Innenministerium schrieb, dass es diese unserer Auffassung teilt – eine sehr klare „Klatsche“ an die Adresse der Rechtsaufsichtsbehörde in Stralsund. Und auf diese Rechtsaufsichtsbehörde beruft sich Bürgermeister Roloff in seinem Widerspruch gegen den Haushalt für Prerow. Er „will“ ja gar nichts aufhalten; die Gesetze, die Rechtslage, die Rechtsaufsichtsbehörde zwingen ihn dazu! Wenn auch nur ein ganz wenig Ehrlichkeit und Anstand vorhanden wäre, dann hätte seine Aussage nicht lauten können „Wir tun Prerow nicht gut“ sondern hätte lauten müssen: „Ich tue Prerow nicht gut“.

Meine Meinung zur Rücktrittsaufforderung an alle Gemeindevertreter:
Im Mai 2014 wurde Herr Roloff zum Bürgermeister gewählt – für fünf Jahre. Dieser Aufgabe sollte er sich auch weiterhin stellen und die ihm von den Bürgern Prerows übertragenen Aufgaben erfüllen.
In der gleichen Wahl haben die Kandidaten des Gewerbevereins und von Wir Prerower knapp 60 % der abgegebenen Stimmen für die Gemeindevertretung erhalten. Diese demokratisch von den Bürgern unserer Gemeinde gewählte Mehrheit entscheidet für die Dauer der Wahlperiode – nicht länger, aber auch nicht kürzer.
Dies haben die Wähler vor zwei Jahren gewollt: Einen neuen Bürgermeister und diese Mehrheit in der Gemeindevertretung. Wenn Herrn Roloff diese demokratisch legitimierte Konstellation nicht gefällt, dann steht es ihm selbstverständlich frei, gegen den ausdrücklichen Wählerwillen von seinem Amt als Bürgermeister zurückzutreten. Er würde damit aber nicht dem mehrheitlichen Willen der Bürger unserer Gemeinde entsprechen! Wir, die Fraktionen des Gewerbevereins und der Handwerker, werden unsere Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode erfüllen.

Eine Anmerkung sei zum Schluss noch erlaubt: Der Bericht von Carolin Riemer in der Ostseezeitung vom 21. Mai unterschied sich im Stil und in der Tonlage wohltuend von den ansonsten mit dem Kürzel TRI verbundenen Beiträgen; die, so dürfte schon bei dem einen oder anderen das Gefühl entstanden sein, scheinbar nicht mit Tinte sondern mit einer besonderen, speziellen Flüssigkeit verfasst werden….. Es wäre wünschenswert, wenn in Zukunft die regionale Zeitung eine Berichterstattung wie von Frau Riemer fortführen und entwickeln würde.

 

Andreas Meller

Was will unsere Gemeinde – was wird das Land „herausrücken“?

Im Ergebnis mehrerer Gespräche und sehr umfangreich zwischen den drei Fraktionen abgestimmt entstand nachstehendes Schreiben an Minister Dr. Till Backhaus. Dies wird die Grundlage der kommenden Gespräche mit der Landesregierung sein und stellt eine von allen  Gemeindevertretern getragene (die Unterschriften von Herrn Bürgermeister Roloff und Herrn Grzonka erfolgten natürlich auch) Zusammenstellung der Voraussetzungen für ein gemeinsames Projekt Ersatzhafen in der Prerower Bucht dar.

Hier können Sie die Gesprächsgrundlagen für den Ersatzhafen lesen.

Andreas Meller

Hafenvertrag im Alleingang – und nun auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde

Komödie, Drama oder Trauerspiel?

 

Prolog

Am 19. November des vergangenen Jahres wurde der Gemeindevertretung die Gelegenheit gegeben, mit Herrn Dr. Weichbrodt, dem von der Landesregierung beauftragten Mitarbeiter für die Umsetzung des Projektes Inselhafen an der Seebrücke in einem Gespräch die weitere gemeinsame Vorgehensweise zu besprechen. Mit der Einladung erhielten wir auch eine Vereinbarung zwischen unserer Gemeinde und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, von welcher wir glaubten, dass sie als Diskussionsgrundlage für die ersten vertraglichen Regelungen gedacht sei. In der Gesprächsrunde erläuterte Dr. Weichbrodt sehr sachlich und informativ noch einmal den gesamten Projektumfang und legte die Sicht der Landesregierung zum weiteren Handeln dar. Mitglieder unserer Fraktion brachten dann mehrere Hinweise ein und stellten Fragen zum Ablauf des gesamten Vorhabens. Insbesondere ging es um die Bauzeit, die Vermeidung größerer Störungen am Strand und den Ausschluss der Bauarbeiten in der Saison. Zu letzterer Fragestellung gab es eine äußerst interessante Antwort, die schon jetzt ahnen lässt, wohin die Reise gehen kann: „Die Bauphase richtet sich nach Belangen des Naturschutzes.“ Ich glaube nicht, dass diese Aussage von Herrn Dr. Weichbrodt irgendeines Kommentars bedarf.

Im Vorfeld dieses Gespräches wurde sowohl vom Bürgermeister als auch durch die Leitung des Amtes dargelegt, dass auch zukünftig allein die Gemeinde für die Instandsetzung als auch für die Instandhaltung der Seebrücke verantwortlich ist – einschließlich der Kosten. Vor diesem Hintergrund wurde von uns die Notwendigkeit dargelegt, in die, so glaubten wir, zur Diskussion stehende Vereinbarung klare Regelungen zu Nutzungsgebühr einzufügen. Man kann sich unsere Überraschung vorstellen, als dann deutlich und unmissverständlich durch Herrn Roloff erklärt wurde, dass die vorliegende Vereinbarung überhaupt nicht zur Diskussion stünde und die Gemeindevertretung keinerlei Zuständigkeit habe, diese noch irgendwie zu verändern oder den Text zu beeinflussen. Unterstützung dieser Auffassung erhielt er durch die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist, welche erklärte, dass die Vereinbarung genau den Bedingungen des Bürgerentscheides entspricht und deshalb eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung nicht notwendig ist. Der Bürgermeister sei ganz allein berechtigt, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Daraufhin hat die Mehrheit der Gemeindevertreter entschieden, das Gespräch zu beenden – wir sahen keinerlei Sinn darin, allein der Verkündigung großer Entscheidungen zu lauschen.

1. Akt

Um der Gemeindevertretung zumindest die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu dieser Angelegenheit zu äußern, wurde von uns eine Beschlussvorlage über diese Vereinbarung für die Sitzung am 21. Januar eingebracht: „Die Gemeindevertretung beschließt, den Inhalt und die Unterzeichnung des vom Bürgermeister Roloff der Gemeindevertretung auf der Sitzung am 17. Dezember übergebenen Entwurfes einer Vereinbarung mit dem Land MV zu billigen.“ Vor der Abstimmung teilte uns die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist mit, dass bei einer Ablehnung dieser Beschlussvorlage auch die Unterschrift eines stellvertretenden Bürgermeisters Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung ist – ein Monat vorher wurde uns noch ausdrücklich erklärt, dass der Bürgermeister ganz allein unterschreiben darf. Der Beschlussvorschlag wurde bei 3 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt. Unmittelbar nach der Abstimmung wurde ich als 1. stellvertretender Bürgermeister aufgefordert, die vorbereitete und bereits vom Bürgermeister unterschriebene Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen – dies nur einige Sekunden nach der mehrheitlichen Entscheidung der Gemeindevertretung, diese Vereinbarung nicht zu billigen. Selbstverständlich lehnte ich eine solche Unterschrift ab, genauso wie anschließend Herr Lohmeyer als 2. stellvertretender Bürgermeister. Folge: Uns wurde angedroht, dass die untere Rechtsaufsichtsbehörde dann die von uns nicht geleisteten Unterschriften ersetzen werde.

2. Akt

Mit der Einladung zur Sitzung am 25. Februar wurde allen Gemeindevertreter das Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben, in dem diese die Einsetzung eines Beauftragten ankündigt, der in Ersatzvornahme für den stellvertretenden Bürgermeister (sprich: für die Gemeinde Prerow) diese Vereinbarung unterzeichnen wird. Daraufhin fragte ich beim Innenministerium der Landesregierung nach, ob diese Absicht des Landkreises nicht einen Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung ist. Mir wurde umgehend geantwortet und dargelegt, dass auch die Landesregierung den Sachverhalt genauso wie die untere Rechtsaufsichtsbehörde sieht: Ein stellvertretender Bürgermeister hat zu unterschreiben bzw. erfolgt dies durch den Landkreis. Nach einer ausführlichen Diskussion in der Fraktion haben sowohl Herr Lohmeyer als auch ich uns entschieden, die von uns verlangte Unterschrift nicht zu leisten. Unsere Gründe dafür haben wir schriftlich dargelegt und am 25.2. auf der Gemeindevertretersitzung vorgetragen und zu Protokoll gegeben. Diese Erklärung ist hier zu lesen – es ist uns sehr wichtig auch öffentlich deutlich zu machen, dass wir selbstverständlich das Ergebnis der Entscheidung der Bürger unserer Gemeinde zum Hafen akzeptieren auf der anderen Seite aber nicht mit dazu beitragen werden, dass dauerhaft und für Jahrzehnte Kosten durch Prerower zu bezahlen sind, die durch ein Landesprojekt verursacht werden.

3. Akt

Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis den „angedrohten“ Beauftragten ernennen und dieser eine zweite Unterschrift leisten wird. Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren und dann den 3. Akt fortsetzen.

Anmerkung aus aktuellem Anlaß:

Ob die reißerische Schlagzeile „Mehrheit mißbilligt Hafenprojekt“ allein mit Kenntnisarmut zu erklären ist oder ob auch Vorsatz darin steckt, sollte jeder Leser der Wahrheitspresse für sich entscheiden. In keinerlei Weise haben wir das Hafenprojekt mißbilligt; im Gegenteil, wir haben auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar erneut betont, daß wir das Ergebnis des Bürgerentscheides uneingeschränkt akzeptieren. Und dies ist hier nachzulesen.

 

 

Andreas Meller