Was kostet die Seebrücke in Prerow der Gemeinde und den Bürgern?

In der Vereinbarung zur Seebrücke mit der Landesregierung ist zur Kostenteilung festgelegt worden, dass durch die Gemeinde nur die Reparaturen zu tragen sind, die im Normalfall auch ohne Hafen anfallen würden. Das ist, wie man so sagt, aber nur die halbe Miete.

Die ersten Kosten sollten bereits mit dem 1. Planungsschritt 2016 verbunden sein. Auf ihrer Sitzung im Januar 2016 hatte die Mehrheit der Gemeindevertretung (Fraktion Gewerbeverein + Handwerker) gegen die Aufnahme von 75.000 € in den Wirtschaftsplan des Kur- und Tourismusbetriebes gestimmt. Diese Summe und im Jahr 2017 wieder 75.000,- € waren für Machbarkeitsstudien in Zusammenhang mit dem Hafen vorgesehen. Da dieses Geld dem Kurbetrieb nicht in den Schoß fallen würde, sollte die Bettensteuer von 8 auf 20 € erhöht werden. Diese vom Bürgermeister geplante Erhöhung wurde durch die Mehrheit der Gemeindevertretung abgelehnt.

Für die Seebrückenvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Kommune war nach Aussage des Bürgermeisters vor der gesamten Gemeindevertretung keine Unterschrift außer seiner eigenen notwendig (Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde). Drei Wochen später klang dies dann schon ganz anders: „Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vereinbarung mit dem Land MV sei sehr wohl die Unterschrift eines stellvertretenden Bürgermeisters!“ So die Forderung der Kommunalaufsicht. Daraufhin wurde die Unterschrift von den Stellvertretern abgefordert – und durch den 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeister verweigert. Sicherlich verständlich, denn unmittelbar vor der Aufforderung zur Unterschrift hatte die Gemeindevertretung mehrheitlich entschieden, dass sie die vom Bürgermeister bereits unterschriebene Vereinbarung nicht billigt.

Um die fehlende Unterschrift durchzusetzen erfolgte jetzt eine Maßnahme der Kommunalaufsicht, die zwar durch die Kommunalverfassung ermöglicht wird, aber ganz empfindlich in die Eigenentscheidung der Kommune eingreift. Mit Schreiben vom 17.März 2016 erhielt die Gemeinde ein vom Landrat getroffene Festlegung: (Zitat – Auszüge)

 

„Verfügung: Die leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Darß/Fischland, Frau Kathrin Kleist, wird gem. § 83 Abs. 1 KV M-V als Beauftragte in der Funktion des stellvertretenden Bürgermeisters mit der ausschließlichen Befugnis bestellt, die nach § 39 Abs. 2 Satz 6 KV M-V notwendige zweite Unterschrift für die Gemeinde Prerow auf der mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern getroffenen Vereinbarung über die Nutzung der Seebrücke zur Anbindung eines Inselhafens zu leisten……..“.

Das sehr umfangreiche Schreiben des Landrates enthielt neben einer ausführlichen Begründung zur Kostenteilung beim Erhalt der Seebrücke folgenden interessanten Satz: „Es versteht sich von selbst, dass weitere Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der Nutzung der Seebrücke zur Erschließung des Inselhafens stehen, ebenso wie Kosten, die ggf. im Zusammenhang mit der Verbesserung der touristischen Infrastruktur anfallen, von der Gemeinde zu tragen wären.“ Einen Hinweis auf eine Unterstützung durch Fördergelder, geschweige denn auf zugesagte Fördermittel, existierte in diesem Zusammenhang nicht. Es wird lediglich noch einmal begründet, warum die Zwangsmaßnahme einer 2. Unterschrift durch einen Außenstehenden erfolgen musste.

Die Bedenken der Gemeindevertretung und der beiden stellv. Bürgermeister, die mit der Zweitunterschrift die Gemeinde Prerow verpflichtet hätten, die Seebrücke in jedem Fall für das Land auf Kosten der Gemeinde betriebsbereit zu erhalten, wurden nicht beachtet. Da die Seebrücke seit der Inbetriebnahme mit nur einem Euro ( € 1,-) im Anlagevermögen des Kurbetriebes aufgeführt wird, erfolgten keine Abschreibungen. Auch Rücklagen für den Erhalt der Brücke existieren nicht. Damit würde für die Gemeinde ein unbekanntes finanzielles Risiko entstehen.

Gegen die in der Folge durchgesetzte Verfügung des Landrates ist deshalb durch die Gemeindevertretung ein Widerspruch beschlossen worden (Dringlichkeitssitzung am 7.April 2016).

Da bisher völlig unklar ist, welche Kosten auf die Gemeinde in Zusammenhang mit der Bereitstellung der Seebrücke als Zufahrt für den vom Land betriebenen Hafen zukommen werden, beschloss die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.04.2016, die finanziellen Aufwendungen für den Erhalt der Seebrücke in den nächsten etwa 50 Jahren (Lebensdauer Hafen?) von einem Gutachter feststellen zu lassen. Entscheidend ist dabei, dass die Gemeindevertreter vor Abschluss irgendwelcher Verträge dafür sorgen sollten, dass sämtliche finanziellen Risiken für den Ort und seine Einwohner geklärt werden. Die Frage nach den Kosten der Seebrücke ist also zur Zeit noch völlig offen.

Es kann nur angenommen werden, dass der Preis für die Seebrücke und die gewünschten landseitigen Strukturveränderungen bei zweifelhaftem Nutzen sehr hoch liegen wird. Das mag zwar von einigen nicht so gesehen werden, aber vielleicht sollte man doch noch einmal einen Blick in das von Prof. Rasmussen im Jahre 2010 angefertigte Gutachten zum Hafenbau und seinen touristischen Auswirkungen werfen.

 

Dr. Burkhardt Günther, Prerow

Was will unsere Gemeinde – was wird das Land „herausrücken“?

Im Ergebnis mehrerer Gespräche und sehr umfangreich zwischen den drei Fraktionen abgestimmt entstand nachstehendes Schreiben an Minister Dr. Till Backhaus. Dies wird die Grundlage der kommenden Gespräche mit der Landesregierung sein und stellt eine von allen  Gemeindevertretern getragene (die Unterschriften von Herrn Bürgermeister Roloff und Herrn Grzonka erfolgten natürlich auch) Zusammenstellung der Voraussetzungen für ein gemeinsames Projekt Ersatzhafen in der Prerower Bucht dar.

Hier können Sie die Gesprächsgrundlagen für den Ersatzhafen lesen.

Andreas Meller

Hafenvertrag im Alleingang – und nun auf Weisung der Rechtsaufsichtsbehörde

Komödie, Drama oder Trauerspiel?

 

Prolog

Am 19. November des vergangenen Jahres wurde der Gemeindevertretung die Gelegenheit gegeben, mit Herrn Dr. Weichbrodt, dem von der Landesregierung beauftragten Mitarbeiter für die Umsetzung des Projektes Inselhafen an der Seebrücke in einem Gespräch die weitere gemeinsame Vorgehensweise zu besprechen. Mit der Einladung erhielten wir auch eine Vereinbarung zwischen unserer Gemeinde und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, von welcher wir glaubten, dass sie als Diskussionsgrundlage für die ersten vertraglichen Regelungen gedacht sei. In der Gesprächsrunde erläuterte Dr. Weichbrodt sehr sachlich und informativ noch einmal den gesamten Projektumfang und legte die Sicht der Landesregierung zum weiteren Handeln dar. Mitglieder unserer Fraktion brachten dann mehrere Hinweise ein und stellten Fragen zum Ablauf des gesamten Vorhabens. Insbesondere ging es um die Bauzeit, die Vermeidung größerer Störungen am Strand und den Ausschluss der Bauarbeiten in der Saison. Zu letzterer Fragestellung gab es eine äußerst interessante Antwort, die schon jetzt ahnen lässt, wohin die Reise gehen kann: „Die Bauphase richtet sich nach Belangen des Naturschutzes.“ Ich glaube nicht, dass diese Aussage von Herrn Dr. Weichbrodt irgendeines Kommentars bedarf.

Im Vorfeld dieses Gespräches wurde sowohl vom Bürgermeister als auch durch die Leitung des Amtes dargelegt, dass auch zukünftig allein die Gemeinde für die Instandsetzung als auch für die Instandhaltung der Seebrücke verantwortlich ist – einschließlich der Kosten. Vor diesem Hintergrund wurde von uns die Notwendigkeit dargelegt, in die, so glaubten wir, zur Diskussion stehende Vereinbarung klare Regelungen zu Nutzungsgebühr einzufügen. Man kann sich unsere Überraschung vorstellen, als dann deutlich und unmissverständlich durch Herrn Roloff erklärt wurde, dass die vorliegende Vereinbarung überhaupt nicht zur Diskussion stünde und die Gemeindevertretung keinerlei Zuständigkeit habe, diese noch irgendwie zu verändern oder den Text zu beeinflussen. Unterstützung dieser Auffassung erhielt er durch die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist, welche erklärte, dass die Vereinbarung genau den Bedingungen des Bürgerentscheides entspricht und deshalb eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung nicht notwendig ist. Der Bürgermeister sei ganz allein berechtigt, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Daraufhin hat die Mehrheit der Gemeindevertreter entschieden, das Gespräch zu beenden – wir sahen keinerlei Sinn darin, allein der Verkündigung großer Entscheidungen zu lauschen.

1. Akt

Um der Gemeindevertretung zumindest die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu dieser Angelegenheit zu äußern, wurde von uns eine Beschlussvorlage über diese Vereinbarung für die Sitzung am 21. Januar eingebracht: „Die Gemeindevertretung beschließt, den Inhalt und die Unterzeichnung des vom Bürgermeister Roloff der Gemeindevertretung auf der Sitzung am 17. Dezember übergebenen Entwurfes einer Vereinbarung mit dem Land MV zu billigen.“ Vor der Abstimmung teilte uns die leitende Verwaltungsbeamtin Frau Kleist mit, dass bei einer Ablehnung dieser Beschlussvorlage auch die Unterschrift eines stellvertretenden Bürgermeisters Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung ist – ein Monat vorher wurde uns noch ausdrücklich erklärt, dass der Bürgermeister ganz allein unterschreiben darf. Der Beschlussvorschlag wurde bei 3 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt. Unmittelbar nach der Abstimmung wurde ich als 1. stellvertretender Bürgermeister aufgefordert, die vorbereitete und bereits vom Bürgermeister unterschriebene Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen – dies nur einige Sekunden nach der mehrheitlichen Entscheidung der Gemeindevertretung, diese Vereinbarung nicht zu billigen. Selbstverständlich lehnte ich eine solche Unterschrift ab, genauso wie anschließend Herr Lohmeyer als 2. stellvertretender Bürgermeister. Folge: Uns wurde angedroht, dass die untere Rechtsaufsichtsbehörde dann die von uns nicht geleisteten Unterschriften ersetzen werde.

2. Akt

Mit der Einladung zur Sitzung am 25. Februar wurde allen Gemeindevertreter das Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben, in dem diese die Einsetzung eines Beauftragten ankündigt, der in Ersatzvornahme für den stellvertretenden Bürgermeister (sprich: für die Gemeinde Prerow) diese Vereinbarung unterzeichnen wird. Daraufhin fragte ich beim Innenministerium der Landesregierung nach, ob diese Absicht des Landkreises nicht einen Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung ist. Mir wurde umgehend geantwortet und dargelegt, dass auch die Landesregierung den Sachverhalt genauso wie die untere Rechtsaufsichtsbehörde sieht: Ein stellvertretender Bürgermeister hat zu unterschreiben bzw. erfolgt dies durch den Landkreis. Nach einer ausführlichen Diskussion in der Fraktion haben sowohl Herr Lohmeyer als auch ich uns entschieden, die von uns verlangte Unterschrift nicht zu leisten. Unsere Gründe dafür haben wir schriftlich dargelegt und am 25.2. auf der Gemeindevertretersitzung vorgetragen und zu Protokoll gegeben. Diese Erklärung ist hier zu lesen – es ist uns sehr wichtig auch öffentlich deutlich zu machen, dass wir selbstverständlich das Ergebnis der Entscheidung der Bürger unserer Gemeinde zum Hafen akzeptieren auf der anderen Seite aber nicht mit dazu beitragen werden, dass dauerhaft und für Jahrzehnte Kosten durch Prerower zu bezahlen sind, die durch ein Landesprojekt verursacht werden.

3. Akt

Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis den „angedrohten“ Beauftragten ernennen und dieser eine zweite Unterschrift leisten wird. Wir werden Sie selbstverständlich darüber informieren und dann den 3. Akt fortsetzen.

Anmerkung aus aktuellem Anlaß:

Ob die reißerische Schlagzeile „Mehrheit mißbilligt Hafenprojekt“ allein mit Kenntnisarmut zu erklären ist oder ob auch Vorsatz darin steckt, sollte jeder Leser der Wahrheitspresse für sich entscheiden. In keinerlei Weise haben wir das Hafenprojekt mißbilligt; im Gegenteil, wir haben auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Februar erneut betont, daß wir das Ergebnis des Bürgerentscheides uneingeschränkt akzeptieren. Und dies ist hier nachzulesen.

 

 

Andreas Meller

Ein Hafen vor der Seebrücke Prerow – entscheidender Impuls für die touristische Entwicklung ohne Kosten für die Gemeinde?

Vorweg möchte ich die Tatsache stellen, dass die Entscheidung der Bürger im April vergangenen Jahres für einen Inselhafen an der Spitze der Seebrücke für alle verbindlich ist. Auch wenn natürlich der eine oder der andere Gemeindevertreter nach wie vor dazu eine andere Meinung hat: Zur Demokratie gehört, dass Mehrheitsentscheidungen akzeptiert werden.

Im Werben um die Zustimmung der Bürger für ein „Ja“ wurde allerdings durch den Bürgermeister und seine Wählergruppe immer wieder betont, dass keinerlei Kosten für die Gemeinde entstehen und der durch den Hafen zu erwartende Aufschwung für  den Tourismus zusätzlich mit Fördergeldern für die infrastrukturelle Anbindung maßgeblich verstärkt wird. Dies hat sicherlich mit-entscheidend zum Ergebnis beigetragen. Wie sieht nun die Wirklichkeit aus?

In der November-Sitzung der Gemeindevertretung wurde uns eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land MV vorgelegt, in dem klare Regelungen und Verpflichtungen für die Gemeinde enthalten sind. In der Diskussion über diese Vereinbarung wurden aus den Fraktionen des Gewerbevereins und der Handwerker Fragen gestellt. Unter anderem zur Regelung der Nutzungsentschädigung für die Seebrücke und auch zum Bauablauf und den Beeinträchtigungen für Strand und Tourismus. In den letzten Punkten wurden wir auf „später“ vertröstet. Zur Nutzungsentschädigung kam die klare Ansage: Gar keine! Zur Erinnerung: Im Vorfeld der Diskussionen zu den Standorten Prerow oder Zingst war beispielsweise aus unserer Nachbargemeinde die klare Aussage zu hören, dass man dem Land die Seebrücke nur für einen Millionenbetrag zur Verfügung stellen würde! Herr Bürgermeister Roloff kommentierte die Ablehnung jeglicher Nutzungsentschädigung für Prerow mit dem Hinweis, dass Prerow ja durch die Zustimmung zur Bereitstellung der Seebrücke Förderungen in ungeahntem Ausmaß erhalten werde. Vielleicht hat er dabei vergessen, dass in Aussicht gestellte Fördermittel fast immer in die Schublade „Hoffen und harren“ fallen.

In diesem Zusammenhang sei aus einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Nutzungsvereinbarung der Seebrücke zitiert: „Dass weitergehende Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung des Nothafens stehen sondern entweder ohnehin oder im Interesse der Gemeinde anfallen könnten, von der Gemeinde zu tragen sind, erscheint selbstverständlich“

Die Diskussion über die zu schließende Vereinbarung endete abrupt, als uns vom Bürgermeister mitgeteilt wurde, dass er ohne jeglichen Beschluss und ohne Zustimmung der Gemeindevertretung diesen Vertrag unterschreiben werde (was er zwischenzeitlich auch getan hat), da ihm die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt habe, dass dies allein in seiner Zuständigkeit liegt! Daraufhin beendete die Gemeindevertretung durch Mehrheitsbeschluss diese Diskussion, die in Wirklichkeit lediglich eine wohlwollende Information über die Allein-Entscheidung von Herrn Roloff war. In keinerlei Weise war es uns möglich, auch nur ganz allgemein den zwingend erforderlichen Regelungsbedarf für die wichtigen Belange Bauzeit und Ablauf, Mitbestimmung der Gemeinde bezüglich der Zufahrtsregelung und allgemeinen Betrieb des Hafens, Verbindlichkeit für die Liegeplätze Fahrgastschiff und Fischerei oder auch eine Verantwortlichkeit des Landes für alle eventuell folgenden Negativ-Auswirkungen auf Strand und Tourismus zu berücksichtigen. Wenn so der Beginn einer Zusammenarbeit aussieht, dann darf sich jeder lebhaft ausmalen, wie es später weiter gehen könnte….

Meiner Einschätzung nach ist es unbedingt erforderlich, vor Planungs- und Baubeginn möglichst alle Beeinträchtigungen und Belästigungen für unsere Gäste und unseren Strand (wie z.B. LKW-Verkehr zur und auf der Seebrücke, erheblicher Lärm durch  Steinschüttungen für Molen, Wasserverschmutzungen u.a.) zu erfassen und schon jetzt und heute auf den entsprechenden Regelungsbedarf im Nutzungsvertrag der Seebrücke hinzuweisen. Das Motto „das machen wir dann später“ ist keine Lösung von Problemen, sondern Vorprogrammierung erheblicher Streitereien. Und voraussichtlich mit einem Ausgang, der zu Lasten unserer Gemeinde gehen wird.

Weiterhin stand die geplante gravierende Erhöhung der Fremdenverkehrsabgabe in direktem Zusammenhang mit kommunalen Kosten für den Ersatzhafen. Verständlicherweise sind Bearbeitung und Entscheidungen über Fördermittelanträge für einen um den Liegeplatz für das Fahrgastschiff erweiterten Hafen nur nach sachlicher Vorbereitung möglich. Dazu gehört auch eine Machbarkeitsstudie, ob der Betrieb eines solchen Fahrgastschiffes finanziell überhaupt möglich ist. Sehr deutlich wurde durch die Landesregierung dargelegt  – wenn auch öffentlich niemals so deutlich herausgestellt –, das ein Liegeplatz für ein Fahrgastschiff selbstverständlich (wenn auch mit Fördermittelanteil) durch die Gemeinde Prerow bezahlt werden muss! Und die oben angeführte Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich der touristisch bedingten Kosten unterstreicht dies noch einmal. Den Gemeindevertretern wurde vom Bürgermeister und vom Amt mitgeteilt, dass die (möglicherweise ebenfalls förderfähige) Machbarkeitsstudie 75.000 € kosten wird. Ohne jegliche Belege für diese Kostenschätzung, ohne irgendwelche Angebote ausgewiesener Planungsbüros. Einfach so einmal 75.000 €, zu zahlen durch die Bürger und Vermieter und Gewerbetreibenden unseres Ortes in Form der Fremdenverkehrsabgabe. Und damit der Geldregen auch für das nächste Jahr gleich in vollen Flüssen erfolgen kann, wurden für 2017 ebenfalls 75.000 € für Studien mit unbekanntem Thema und unbekanntem Ziel eingeplant. Wiederum zu zahlen durch die Fremdenverkehrsabgabe, welche bekanntlich von 8 Euro auf 20 Euro erhöht werden sollte! Als die Mehrheit der Gemeindevertretung diese Selbstbedienung ablehnte, wurde das Ende der touristischen Entwicklung in Prerow herbei geschrieben! Meinungsfreiheit, wenn auch auf der Grundlage von Kenntnisfreiheit.

 

Ralf Lohmeyer